Hundewesen
Kennzeichnung des Hundes
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe, durch den Tierhaltenden, bei welchem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss ausschliesslich von in der Schweiz tätigen Tierärzten vorgenommen werden. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach dem Zuzug aus dem Ausland von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.
Registrierung bei AMICUS
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Firma Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post zugestellt.
Hundegebühr
Mit der Hundegebühr werden die Aufwände der Gemeinde gedeckt. So zum Beispiel für den Unterhalt und den Ersatz von Robidog-Kästen, Robidog-Säckli, Entsorgung Hundekot, Personalaufwand, Vollzug Hundegesetz.