Reklamegesuch
Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Liesberg ist in der Regel bewilligungspflichtig. Es gilt die Verordnung über Reklamen des Kantons Basel-Landschaft.
Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.