Beglaubigung
Benötigen Sie für eine Amtsstelle eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie?
Unterschriftsbeglaubigungen
- Es ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (ID oder Pass)
(z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) - die Unterschrift muss vor Ort von der Beglaubigungsperson geleistet werden
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden und wird vor Ort kopiert.