Asylwesen
Die Gemeinden sind zuständig für die Betreuung von asylsuchenden Personen. Darunter versteht man Personen mit den Aufenthaltskategorien N, F, S und NEE. Dies beinhaltet die Unterbringung, die medizinische Versorgung, den Lebensunterhalt und die Integration dieser Personen. Rechtsgrundlage ist hierbei die kantonale Asylverordnung (kAV).
Die Gemeinde Liesberg hat die Firma Convalere AG mit den Aufgaben des Asylwesens beauftragt.
Convalere AG
Schlossstrasse 17
4133 Pratteln