Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
• Berufslehren;
• Fachhochschulen;
• Fachschulen;
• Höhere Fachschulen;
• Maturitätsschulen;
• Schulen für Allgemeinbildung;
• Universitäten;
• Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit EU-/EFTA-Bürgerrecht (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite http://stipendien.bl.ch oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. «Eingabefristen») der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.
Im Jahr 2025 wird neu zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Gesuchseinreichung geschaffen werden, um die Antragstellung noch einfacher zu gestalten. Die Einführung wird separat publiziert.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgelegt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:
1. Auf den 28.02.2025 haben Gesuche für das Lehrjahr 2024/25 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2024 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.
2. Auf den 30.04.2025 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
3. Auf den 31.08.2025 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
4. Auf den 31.10.2025 haben Gesuche einzureichen:
Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
5. Auf den 28.02.2026 haben Gesuche für das Lehrjahr 2025/26 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2025 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
Da die Prüfung der Stipendienberechnung pro Ausbildungsjahr vorgenommen wird, müssen auch Personen, die im Vorjahr einen Ausbildungsbeitrag zugesprochen erhalten haben, ein Erneuerungsgesuch stellen; es besteht kein Automatismus.
Auskünfte und weitere Informationen
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefonnummer: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Ausbildungsbeiträgen des Kantons Basel-Landschaft finden Sie im Internet unter: http://stipendien.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch.
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