Information zur Überprüfung der Bauzonendimensionierung
„Die Raumplanung ... dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes“ (Bundesverfassung, Art. 75)
Der haushälterische Umgang mit dem beschränkten Gut Boden ist das oberste Gebot der Schweizer Raumplanung. Gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.
Die Bauzonen der Schweiz sind zu gross und häufig am falschen Ort. So verfügen grosse Gemeinden in Agglomerationsgebieten, die ein starkes Bevölkerungswachstum verzeichnen, vielfach über zu geringe Bauzonen und kleine, ländliche Gemeinden häufig über zu grosse. Überdimensionierte Reserven an Bauzonen fördern einen verschwenderischen Umgang mit dem beschränkten Gut Boden, widersprechen dem Bundesgesetz über die Raumplanung und führen zu hohen Infrastrukturkosten für die Gemeinden. Bei dispersen Siedlungsstrukturen können die Kosten pro Kopf bis zu dreimal höher sein als bei kompakten Siedlungsstrukturen. Durch das Überangebot an Bauland wird der Landpreis künstlich tief gehalten, was eine lockere Besiedlung begünstigt und dadurch zur Vergeudung von wertvollem Boden führt. Mit der Abstimmung vom 3. März 2013 stimmte die Bevölkerung der Reduktion der Bauzonenreserven und damit dem Zersiedlungsstopp mit 62.9 % Ja-Stimmen zu.
«Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird... und unterstützen mit Massnahmen der Raumplanung insbesondere die Bestrebungen ... die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken... und kompakte Siedlungen zu schaffen...» (Art. 1 RPG)
Unter der Siedlungsentwicklung nach innen ist das Ausnutzen von Flächenreserven im bestehenden Siedlungsgefüge gemeint, ohne dass eine weitere Ausdehnung der Siedlung in die Landschaft erfolgt, wodurch die Landschaft geschont und Kulturland sichergestellt wird.
Der erste Schritt zur Bauzonendimensionierung machte die Gemeinde Liesberg mit ihrer letzten Ortsplanungsrevision, welche 2017 vom Regierungsrat genehmigt wurde, indem über 4 ha Bauland aus- und umgezont wurden. Da die Gemeinde Liesberg trotz dieser Massnahmen immer noch über ein zu hohes Angebot an Bauzonenreserven verfügt, muss dies erneut geprüft werden. Aufgrund der Überprüfung wird dem Kanton Bericht erstattet, mit welchen Massnahmen die Bauzonenreserven künftig verringert werden sollen. Eine Bauzonendimensionierung kann erreicht werden mittels Auszonungen, Etappierung, Baulandverflüssigung und Überbauungen. Da die Gemeinde mit der erst kürzlich zurückliegenden Ortsplanungsrevision bereits Massnahmen zur Bauzonendimensionierung getroffen hat, sollen weitere Massnahmen, welche es im Rahmen der Überprüfung zu definieren gilt, als Grundlage für die nächste Ortsplanungsrevision in mehr als 10 Jahren dienen.
Die Überprüfung und Darlegung allfälliger Massnahmen erfolgt in Form eines umfassenden Berichtes, der bis Ende April 2022 dem kantonalen Amt für Raumplanung zur Prüfung einzureichen ist. Der Gemeinderat Liesberg beauftragt die Jermann Ingenieure + Geometer AG mit der Überprüfung der Bauzonenreserven, da die Jermann AG bestens mit den lokalen Gegebenheiten der Gemeinde vertraut ist und auch bereits die 2017 genehmigte Ortsplanungsrevision, damals noch als Raumplanungsbüro Holzemer, zusammen mit der Gemeinde erarbeitet hatte.