AHV/IV-Zweigstelle
Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche.
Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die SVA weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Leistungen ist die SVA zuständig.
Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.
Weitere Informationen und die aktuellen Formulare zum ausfüllen finden Sie hier.
Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die SVA weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Leistungen ist die SVA zuständig.
Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.
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