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Dienstleistungen von A bis Z

AHV/IV-Zweigstelle

Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. 

Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die SVA weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Leistungen ist die SVA zuständig.

Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Weitere Informationen und die aktuellen Formulare zum ausfüllen finden Sie hier.

Zuständige Abteilungen

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AHV-Zweigstelle
Unterdorf 6
4254 Liesberg Dorf
 061 775 97 97  061 775 97 99 (Pikett Dorf)  info@liesberg.ch
Öffnungszeiten Abteilungen Dienste A-Z Mitarbeitende
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