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Dienstleistungen von A bis Z

Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligung

Die Gemeinde ist  für die Erteilung der Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe (von Vereinen, Institutionen etc.) zuständig. Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.

Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten und Tombolas
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Gelegenheitswir…achtbewilligung (PDF, 239 KB)

Zuständige Abteilungen

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Einwohnerdienste
4254 Liesberg Dorf, 61 775 97 97
info@liesberg.ch
Unterdorf 6
4254 Liesberg Dorf
 061 775 97 97  061 775 97 99 (Pikett Dorf)  info@liesberg.ch
Öffnungszeiten Abteilungen Dienste A-Z Mitarbeitende
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