Funktionen
Favoriten
Benachrichtigungen
Mein Benutzerkonto
Schnellzugriff
Home
Aktuelles
Porträt
Verwaltung
Politik
Bildung
Leben und Arbeiten
Entsorgung
Sicherheit
Weiteres
Impressum
Gemeinde-News
powered by anthrazit
 
logo
Zurück
Ich bin kein Roboter. Sollten Sie ein Benutzer sein, können Sie dies durch Eingabe des Codes auf dem Bild bestätigen. Danach erhalten Sie den vollständigen Funktionsumfang.
 
schliessen
Neuigkeiten
Publiziert am 1. Sep 2025, 00:01 Uhr

Holzschläge in den nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen

Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des
Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.

attachment
222_ber_BL_2508…iode2025-26.pdf (PDF, 18 KB)
Alle Inhalte «Neuigkeiten»
Unterdorf 6
4254 Liesberg Dorf
 061 775 97 97  061 775 97 99 (Pikett Dorf)  info@liesberg.ch
Öffnungszeiten Abteilungen Dienste A-Z Mitarbeitende
Apple AppStore android PlayStore
powered by anthrazit
powered by anthrazit
  • Teilen
    • Teilen
    • QR Code
    • E-Mail
    • Auf Linkedin teilen
    • Auf Twitter verbreiten
    • Auf Facebook empfehlen
    • Link kopieren
    • Abbrechen
  • Favoriten
    • Meine Favoriten
    • Hinzufügen
    • Anzeigen
    • Abbrechen
...