31. Aug. 2023, 08:00 Uhr
Öffentliche Mitwirkung Revision Strassennetzplan und Strassenreglement
Die Gemeinde Liesberg ist gegenwärtig an der Revision des kommunalen Strassennetzplans und des kommunalen Strassenreglements.
Das Strassenreglement regelt die Planung, die Projektierung, den Landerwerb, den Bau, den Unterhalt, die Finanzierung und die Benützung der Gemeindestrassen soweit diese Belange nicht durch das Strassengesetz geregelt sind. Der Strassennetzplan hingegen legt in groben Zügen das öffentliche Strassennetz sowie die Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne.
Der heute rechtskräftige Strassennetzplan und das Strassenreglement wurden vom Regierungsrat am 23. April 1996 genehmigt und haben den Planungshorizont von 15 Jahren somit längst überschritten. Ziel der Revision ist, das Strassenreglement sowie den Strassennetzplan auf die geltende Gesetzeslage und die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse der Gemeinde anzupassen. Weiter soll die Erschliessung aller Bauparzellen im Siedlungsgebiet sichergestellt werden.
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Liesberg für die Revision Strassennetzplan und Strassenreglement das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 31. August bis zum Montag, 2. Oktober 2023 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Unterdorf 6, 4254 Liesberg Dorf, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.liesberg.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 2. Oktober 2023 schriftlich an den Gemeinderat Liesberg einzureichen.
Der heute rechtskräftige Strassennetzplan und das Strassenreglement wurden vom Regierungsrat am 23. April 1996 genehmigt und haben den Planungshorizont von 15 Jahren somit längst überschritten. Ziel der Revision ist, das Strassenreglement sowie den Strassennetzplan auf die geltende Gesetzeslage und die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse der Gemeinde anzupassen. Weiter soll die Erschliessung aller Bauparzellen im Siedlungsgebiet sichergestellt werden.
Gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes führt der Gemeinderat Liesberg für die Revision Strassennetzplan und Strassenreglement das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen liegen vom Donnerstag, 31. August bis zum Montag, 2. Oktober 2023 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Unterdorf 6, 4254 Liesberg Dorf, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Homepage, www.liesberg.ch, aufgeschaltet.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 2. Oktober 2023 schriftlich an den Gemeinderat Liesberg einzureichen.