Das Anbringen von Reklame/Werbung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Zwingen ist in der Regel bewilligungspflichtig. Es gilt die Verordnung über Reklamen des Kantons Basel-Landschaft.
Unabhängig der Bewilligungspflicht muss die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers für alle Standorte von Strassenreklamen vorliegen/gegeben sein.
Dokument Reklamegesuch (pdf, 73.6 kB)
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